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   OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss (OWi) 92 B/05   

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https://dejure.org/2005,8599
OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss (OWi) 92 B/05 (https://dejure.org/2005,8599)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2005 - 1 Ss (OWi) 92 B/05 (https://dejure.org/2005,8599)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 1 Ss (OWi) 92 B/05 (https://dejure.org/2005,8599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der ordnungsgemäßen Darstellung einer Aufklärungsrüge; Pflicht des Tatrichters zur nachprüfbaren Darlegung der tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen für die Annahme eines so genannten qualifizierten Rotlichtverstoßes; Genügen der ...

  • OLG Brandenburg PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog. qualifizierten Rotlichtsverstoßes nicht ausreichend

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Feststellungen beim qualifizierten Rotlichtverstoß

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss OWi 92 B/05
    Bei Annahme eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes muss der Tatrichter für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Beschluss des 2. Senats vom 29. Dezember 1999 - 2 Ss (OWi) 187 B/99 - vgl. im übrigen OLG Köln NJW 2004, 3439; VRS 106, 214).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss OWi 92 B/05
    Bei Annahme eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes muss der Tatrichter für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Beschluss des 2. Senats vom 29. Dezember 1999 - 2 Ss (OWi) 187 B/99 - vgl. im übrigen OLG Köln NJW 2004, 3439; VRS 106, 214).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss OWi 92 B/05
    Die Schätzung des (als Polizeibeamter) fachlich qualifizierten Zeugen orientierte sich demgemäß an einem zeitlich eingrenzbaren Vorgang (vgl. OLG Köln VRS 100, 140 m. w. N.) und genügt deshalb den rechtsbeschwerderechtlichen Anforderungen.
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